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AGB

Um Missverständnisse zu verhindern können Sie HIER unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen.

1. Anwendungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der BM Security GmbH. Sie gelten ergänzend zu den im Vertrag getroffenen Abmachungen.

2. Leistungen der BM Security GmbH Die BM Security GmbH verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Aufgaben mit qualifiziertem Personal auszuführen. Die BM Security verpflichtet sich, sich dem Auftraggeber gegenüber loyal zu verhalten und sämtliche im Zusammenhang mit der Dienstleistung erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinesfalls Dritten zur Verfügung zu stellen.

3. Einsatzzeiten, –Änderungen und –Absagen

3.1. Einsatzzeiten Generell gelten die im Vertrag definierten Einsatzzeiten. Ist die Präsenz des eingesetzten Personals länger nötig, erfolgt die Abrechnung pro angebrochene 1⁄4 Stunde oder nach Dienstrapport.

3.2. Personalreduktion Reduktion der vertraglich definierten Einsätze werden bis 48 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristige Änderungen aufgrund der Situation sind möglich wobei nach Dienstantritt in jedem Fall eine minimale Einsatzzeit von 3 Stunden pro eingesetzten BM Security Mitarbeiter verrechnet wird. Bei Personalreduktionen muss in jedem Fall sicher gestellt sein, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt werden können.

3.3. Absagen bei Dauerauftrag Personalabsagen bei Daueraufträgen werden bis 24 Stunden vor dem Einsatz ohne Kostenfolge akzeptiert. Kurzfristigere Absagen werden mit einem Unkostenbeitrag von Franken 50.00 pro geplanten BM Security Mitarbeiter in Rechnung gestellt.

3.4. Absagen bei Einzelanlass Stornierungen von bestätigten Aufträgen sind schriftlich mitzuteilen. Es gelten folgende Stornierungsansätze: Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung bis 14 Tage vor dem Einsatz pauschal CHF 200.00. 13 bis 2 Tage werden mit 40% (jedoch mindestens CHF 200.00) und 1 bis 0 Tage mit 100% der Kosten gemäss Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Es gilt die Kenntnisnahme des Eintreffens der Absage durch die BM Security während den Büroöffnungszeiten Montag – Freitag 08:00-12:00 und von 13:30-17:30 Uhr.

4. Verrechnung
4.1. Verrechnung Die Abrechnung der BM Security Einsätze erfolgt via Rechnung und ist innert 10 Tagen zu begleichen. Ab der ersten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 25.00 erhoben.

4.2. Vorauszahlung Die BM Security ist berechtigt eine Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Wird diese Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, kann die BM Security den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

5. Risiko und Sicherheit
5.1. Kleineinsätze Die BM Security Mitarbeiter werden nach Möglichkeit in Zweierteams eingesetzt um einen optimalen Eigenschutz zu erreichen. Die eingesetzten Mitarbeiter entscheiden dabei in eigener Verantwortung wie weit sie selbständig agieren können und treffen bei akuter Bedrohung die nötigen Schritte zum eigenen Schutz.

5.2. Grosseinsätze Bei Grosseinsätzen wird in der Regel ab sieben BM Security Mitarbeitern ein zusätzlicher Einsatzleiter eingesetzt. Dieser bildet die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und der BM Security. Er leitet den Einsatz und disponiert das zur Verfügung stehende Personal um die vertraglich vereinbarten Aufgaben sicherzustellen.

5.3. Bewaffnung Die BM Security Mitarbeiter tragen als Standardbewaffnung einen Gas Spray und /oder einen Polizeimehrzweckstock PMS. Schusswaffen werden nur bei speziellen Einsätzen und auf Verlangen des Auftraggebers getragen. Unsere Mitarbeiter sind an Ihren Waffen ausgebildet und besitzen entsprechende Waffentragscheine.

6. Verschiedenes Die Auftraggeber erteilt der BM Security GmbH für die Zeit des Einsatzes: -das Hausrecht gemäss Strafgesetzbuch Art. 186 ( Hausfriedensbruch ) -die Befugnis über den Einsatz von Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr und Abschleppdienst selbständig ohne vorgehende Bekanntgabe zu entscheiden. Der Vertrag kann von Seiten der BM Security GmbH jederzeit fristlos gekündigt werden, wenn dieser zu gesetzwidrigen Aufgaben aufgefordert wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung, bedürfen der Neufassung und dürfen nicht handschriftlich vorgenommen werden. Die BM Security GmbH verfügt über eine Haftpflichtversicherung (CHF 10 Millionen) bei der AXA-Winterthur. Auf Wunsch kann eine Versicherungsbestätigung ausgestellt werden. Bei Einsätzen ab 6 Stunden wird die Verpflegung vom Auftraggeber übernommen. Ist dies nicht möglich werden pro Mitarbeiter CHF 17.00 in Rechnung gestellt.

7. Schlussbestimmungen Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Nidwalden.

© BM Security GmbH Stans, im Dezember 2015